Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG beim Verbrauchsgüterkauf/Auftrag zur Lieferung/Reparatur von Heil- und Hilfsmittel

§ 1 Geltung der Bedingung

Der Verkauf/Auftrag zur Lieferung/Reparatur erfolgt aufgrund der nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Firma SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG.
Diese werden auch Bestandteil aller künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern sie nicht
ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzug

(1) Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit
zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten
die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

(2) Die Kaufpreiszahlung/Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung/Abnahme
fällig. Die Zahlungen erfolgen in bar oder auf ein angegebenes Konto der SW
Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG.

(3) Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die Ware im Eigentum der
SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG.

(5) Der Käufer/Auftraggeber kommt auch ohne weitere Erklärungen der SW
Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug,
soweit er nicht bezahlt.
Ist zweifelhaft, ob oder wann dem Käufer /Auftraggeber die Rechnung oder
Zahlungsaufforderung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der Ware.

(6) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den
Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

§ 3 Anzeigepflicht

Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt/Abnahme der Ware der SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG
schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist.
Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.

§ 4 Gewährleistung

(1) Der Käufer/Auftraggeber einer mangelhaften Sache/Werkes kann zunächst nur
die Beseitigung des Mangels verlangen.

(2) Die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG ist in keinem Fall zur Neuherstellung
des Werkes verpflichtet. Schlägt die dritte Nachbesserung fehl, so steht dem
Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrage zurückzutreten.

(3) Die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG kann die vom Käufer/Auftraggeber
gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in
mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen,
ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers/Auftrageber
beschränkt sich in diesem Falle auf die andere Art der Nacherfüllung; auch
diese kann die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigern.

(4) Liefert die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG zum Zwecke der Nacherfüllung
eine mangelfreie Sache, hat der Käufer/Auftraggeber die mangelhafte
Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige
lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer
und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

(5) Ist der Nacherfüllungsanspruch fehlgeschlagen, so kann der Käufer/Auftraggeber
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der
Käufer/Auftraggeber für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte
Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu
leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige
lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und
voraussichtlicher Gebrauchsnutzungsdauer an.

§ 5 Rücktritt

Der Käufer/Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom
Vertrag nur zurücktreten, wenn die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG die
Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb
einer angemessenen Frist nach Aufforderung der SW Sanitätshaus WEST GmbH
& Co. KG zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt
oder auf Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den
gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Verjährung

(1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist
für Schadensersatzansprüche wegen Mängel – gleich aus welchem Rechtsgrund
– sechs Monate, für sonstige Rechte Ansprüche wegen Mängel ein Jahr. Soweit
eine neue Sache/Werk Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für
Schadensersatzansprüche wegen Mängel – gleich aus welchem Rechtsgrund
– ein Jahr.

(2) Die für Schadensersatzansprüche nach Absatz 1 geltenden Verjährungsfristen
gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig
von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche nicht
mit einem Mangel im Zusammenhang stehen.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung/
Abnahme.

(4) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird,
werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG haftet in den Fällen des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die SW
Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG nur nach dem Produkthaftungsgesetz,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein
weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche
(insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz
statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus
unerlaubter Handlung.

§ 8 Verzugszinsen

Im Falle des Zahlungsverzugs ist die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8% Zinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG ist der Nachweis gestattet, dass ein
höherer Schaden als in Satz 1 bezeichnet ist, entstanden ist.

§ 9 Ausschluss der Aufrechnung

Der Käufer/Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Gesetzliche Krankenkasse

(1) Soweit als Kostenträger eine gesetzliche Krankenklasse in Betracht kommt,
gelten die mit der Kasse vereinbarten Rahmenverträge. Falls notwendig, wird
die SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG einen Kostenvoranschlag bei der
Krankenkasse einreichen.

(2) Der Auftraggeber trägt alle Kosten selbst, die die Kasse nicht erstattet. Die Höhe
der Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wird entweder von der
Krankenkasse oder von der SW Sanitätshaus WEST GmbH & Co. KG nach
Entscheidung durch die Krankenkasse nachgewiesen.

§ 11 Private Krankenversicherung

Das unter § 2 Vereinbarte gilt nicht, sofern der Auftraggeber privat krankenversichert
ist. Die Leistungen erfolgen dann allein aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Auftraggeber
bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung
geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung
werden hierdurch nicht berührt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 13 Verbraucherschlichtung

Die Sanitätshaus WEST GmbH & Co.KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.